Einen Kleingarten verkaufen

Es gibt viele Gründe, den liebgewonnenen Garten abgeben zu müssen. Bei der Abgabe deines Gartens gibt es jedoch das ein oder andere zu beachten. Damit es zu keinen unglücklichen Überraschungen kommen, erklären wir hier das Wichtigste zum Gartenverkauf. Die Ausführungen beziehen sich vor allem auf unseren Kleingärtnerverein Fredenberg e.V., gelten aber sicherlich so oder so ähnlich auch für viele andere Vereine.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wende dich zuallererst an den Vereinsvorstand.
  • Einen Kleingarten kann man nicht verkaufen. Du hast die Parzelle vom Verein gepachtet.
  • Gibst du deinen Garten ab, erhältst du für all das, was du nicht mitnehmen kannst (Laube, Anpflanzungen, etc), den Schätzwert vom Verein.
  • Darüber hinaus kannst du versuchen, eine Ablöse für all das zu erhalten, was du mitnehmen könntest (Gartengeräte, Grill, etc.).

Einen Kleingarten kann man nicht verkaufen: Wie du deinen Garten abgibst

Kleingartenparzellen werden vom Kleingärtnerverein an seine Mitglieder verpachtet. Die Parzelle gehört dir also nicht und kann insofern auch nicht durch dich verkauft werden. Wenn du deinen Kleingarten abgeben möchtest, solltest du dich zuerst beim Vereinsvorstand melden. Dann musst du deinen Pachtvertrag kündigen. Ein Wertermittler wird nach Rücksprache mit dir anschließend den Wert deiner Parzelle ermitteln und du bekommst den Wert vom Verein ausgezahlt.

Pachtvertrag und Mitgliedschaft

Wenn du eine Gartenparzelle im Kleingärtnerverein Fredenberg e.V. bewirtschaftest, bist du Vereinsmitglied mit einem Pachtvertrag. Möchtest du deine Parzelle abgeben, ist vor allem der Pachtvertrag zu kündigen. Möchtest du darüber hinaus auch deine Mitgliedschaft im Verein beenden, musst du deine Mitgliedschaft separat kündigen.

Merke Mitgliedschaft und Pachtvertrag sind verschiedene Dinge und müssen separat gekündigt werden.

Deinen Pachtvertrag musst du schriftlich kündigen. Deine Kündigung kann jeweils zum Ende des Pachtjahres (30. November) erfolgen und muss dem Verein spätestens am 3. Werktag im August des betreffenden Jahres vorliegen.

Die Kündigung deiner Mitgliedschaft kommt dem Austritt aus dem Verein gleich. Ein Austritt bedarf deiner schriftliche Erklärung bis zum 3. Werktag im August. Der Austritt wird zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres wirksam.

Wie viel Geld bekomme ich für meinen Kleingarten?

Der liebgewonne Garten hat einen hohen, persönlichen Wert, der sich allerdings nicht immer mit dem objektiven Wert vereinbaren lässt. Der Betrag, den du letztendlich erhältst, setzt sich i.d.R. grob so zusammen:

Summe = Wert gem. Wertermittlung (+ ggf. Ablöse vom neuen Pächter) – Verbindlichkeiten ggü. dem Verein

Die Wertermittlung

Wenn du deinen Pachtvertrag kündigst, ist der nächste Schritt die Wertermittlung durch einen Wertermittler des Landesverbandes. Bei der Wertermittlung wird objektiv der Wert der von dir gepachteten Parzelle im Sinne eines Kleingartens ermittelt.

Wurde ein positiver Wert ermittelt, bekommst du diesen vom Verein ausgezahlt.

Für durchschnittliche Parzellen liegt der ermittelte Wert erfahrungsgemäß zwischen 300,- € und 4.000,- €. Abweichungen von diesen Erfahrungswerten sind natürlich in beide Richtungen möglich, aber selten. Auch negative Werte sind möglich und kommen vor, wenn der Pflegezustand besonders schlecht ist.

Die Wertermittlung ist kostenpflichtig (aktuell 70,- €). Du kannst das Ergebnis anfechten, wenn du damit nicht einverstanden bist.

Bewertet werden bspw. Anpflanzungen, Pflegezustand, Zustand der Laube.

Nicht bewertet oder gar negativ bewertet werden u.a. unzulässige Anbauten, unzulässige (An)bauten (Laubenerweiterungen, Schuppen, Pavillons, Pools, versiegelte Flächen, etc.).

Ablöse vom neuen Pächter

Erfahrungsgemäß schätzen Pächter den Wert ihrer Parzelle wesentlich höher ein, als es die objektive Wertermittlung ergeben hat, weil sie Werte hinzunehmen, die in der offiziellen Wertermittlung nicht berücksichtigt werden.

Du kannst versuchen, eine Ablöse für alles, was du zurücklassen möchtest, vom neuen Pächter zu erhalten — bspw. für den Rasenmäher, den Grill und dein Gartenwerkzeug. Einen Anspruch darauf hast du nicht. Auch hat die Höhe der Ablöse, die du persönlich für dein Eigentum erhältst, keinen Einfluss auf die Wahl eines Folgepächters.

Wichtiger Tipp Verlange keine utopischen Ablösesummen. Du hast keinen Anspruch darauf und im Zweifel hast du die Parzelle zu räumen.

Die Wahl eines Nachfolgers

Über die Aufnahme neuer Mitglieder und über die Vergabe von Pachtverträgen entscheidet einzig und allein der Vereinsvorstand. Gerne darfst du ein(e) Nachfolger(in) vorschlagen, es besteht aber kein Anspruch auf Aufnahme.

Vorsicht mit Kleinanzeigen à la Verkaufe Kleingarten in Fredenberg. Zum einen haben wir oben gelernt, dass du deinen Garten nicht verkaufen kannst, zum anderen kannst du deinem Wunschnachfolger weder die Mitgliedschaft noch einen Pachtvertrag zusagen.

Der Vorstand des Kleingärtnerverein Fredenberg e.V. wird Mitgliedschaften und Pachtverträge immer nach sozialen Gesichtspunkten und im Sinne des Vereins vergeben. Bitte habe Verständnis dafür, dass eine Ablöse, die du zu erzielen wünschst, kein Kriterium zur Wahl eines Folgepächters sein kann.