Stromablesen und Wasserabstellen

Ablesen der Stromzähler: 14.09.24, ab 08:00 Uhr

Die Stromzähler müssen
zugänglich sein.

Wasserabstellen: 26.10.24, ab 08:00 Uhr

Der Schacht zur Wasseruhr
muss geöffnet und die Uhr
zugänglich sein.

Für Pächter besteht Anwesenheitspflicht.