Stromablesen und Wasserabstellen
Ablesen der Stromzähler: 14.09.24, ab 08:00 Uhr
Die Stromzähler müssen
zugänglich sein.
Wasserabstellen: 26.10.24, ab 08:00 Uhr
Der Schacht zur Wasseruhr
muss geöffnet und die Uhr
zugänglich sein.
Für Pächter besteht Anwesenheitspflicht.
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